
Zusatzleistungen zur AHV/IV Die Zusatzleistungen zur AHV/IV wurden für AHV- und IV-Rentnerinnen und -Rentner geschaffen, die in finanziell bescheidenen Verhältnissen leben oder hohe Heimkosten zu tragen haben. Wichtigstes Ziel ist, allen AHV- und IV-Rentenberechtigten ein Leben ohne materielle Existenzsorgen zu ermöglichen. Die Zusatzleistungen zur AHV/IV sind Teil der Sozialversicherungen und gewährleisten den Rentenberechtigten ein angemessenes, am Bedarf orientiertes Mindesteinkommen. Sie sind daher ein wichtiger Bestandteil der staatlichen Vorsorge. Zusatzleistungen zur AHV/IV sind Bedarfs- und keine Fürsorgeleistungen. Wer die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt, hat einen Rechtsanspruch auf Leistungen. Bitte erkundigen Sie sich diesbezüglich bei der Gemeinde (Tel. 052 305 17 17). |