Das Tor zum Zürcher Weinland

Wahlanordnung für die Erneuerungswahl des Friedensrichters/ der Friedensrichteri...

Der erste Wahlgang für die Erneuerungswahl des/der an der Urne gemäss Art. 6 der Gemeindeordnung zu wählenden Friedensrichters/Friedensrichterin für die Amtsdauer 2027-2033 findet am Sonntag, 28. Februar 2027, statt.   Ein allfälliger zweiter Wahlgang findet am Sonntag, 6. Juni 2027 statt.   Die Wahl wird gemäss Art. 7 der Gemeindeordnung sowie nach §§ 48 ff. des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR, LS 161) und der Verordnung über die politischen Rechte (VPR, LS 161.1) an der U...

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