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Leinenpflicht im Wald und am Waldrand
Leinenpflicht im Wald und am Waldrand Gestützt auf die neue Jagdgesetzgebung musste das Hundegesetz angepasst werden. Neu gilt jeweils zwischen dem 1. April und dem 31. Juli eine Leinenpflicht für Hunde im Wald und am Waldrand. Als Waldrand wird dabei ein Gebiet bis 50 Meter Entfernung vom Wald definiert. Diese Leinenpflicht soll Rehkitze und andere Jungtiere sowie Bodenbrüter vor Hunden schützen Weitere Infos finden Sie unter: https://codex-hund.ch/hundehalter/gut-zu-wissen