Landeskirchen Schweiz


In der Schweiz zählen die staatsrechtlich verfassten bzw. anerkannten Körperschaften der Evangelisch-reformierten Kirche , der Katholischen Kirche und der Christkatholischen Kirche zu den Landeskirchen. Seit der 2. Hälfte des 19. Jh. haben sie die ursprünglichen Staatskirche in den ref. Kantonen abgelöst; nach wie vor sind sie als öffentlich-rechtlichen Körperschaften an den Staat bzw. die Kantone angebunden. Anfänglich waren die Landeskirchen primär eine Organisationsform für die ref. Bevölkerung der Kantone, soweit diese nicht einer Freikirche angehörte ( Freikirchen und Sekten ); später wurden sie aber auch für die kath. Bevölkerung eingeführt.