Steuererklärung Fristerstreckung

Sollten Sie die Steuererklärung nicht bis zum ordentlichen Abgabetermin einreichen können, ist dem Steueramt bis spätestens 31. März 2023 ein schriftliches Gesuch um Fristerstreckung einzureichen oder via Online-Schalter eine Fristverlängerung zu beantragen.

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