
Zusatzleistungen zur AHV/IV
Die Zusatzleistungen zur AHV/IV wurden für AHV- und IV-Rentnerinnen und -Rentner geschaffen, die in finanziell bescheidenen Verhältnissen leben oder hohe Heimkosten zu tragen haben.
Wichtigstes Ziel ist, allen AHV- und IV-Rentenberechtigten ein Leben ohne materielle Existenzsorgen zu ermöglichen.
Die Zusatzleistungen zur AHV/IV sind Teil der Sozialversicherungen und gewährleisten den Rentenberechtigten ein angemessenes, am Bedarf orientiertes Mindesteinkommen. Sie sind daher ein wichtiger Bestandteil der staatlichen Vorsorge.
Zusatzleistungen zur AHV/IV sind Bedarfs- und keine Fürsorgeleistungen. Wer die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt, hat einen Rechtsanspruch auf Leistungen.
Zugehörige Objekte
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Erganzungsleistungen.pdf | Download | 0 | Erganzungsleistungen.pdf |
Name | Telefon | Kontakt |
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SVA Zürich | 044 448 50 00 | info@svazurich.ch |