Zusatzleistungen zur AHV/IV

Ergänzungs­leistungen helfen dort, wo AHV- oder IV-Rente die minimalen Lebens­kosten nicht decken. Im Kanton Zürich werden sie Zusatz­leistungen genannt.

Ergänzungs­leistungen sind eine Versicherungs­leistung der AHV oder IV, keine Sozial­hilfe. Sie sichern AHV- und IV-Renten­berechtigten in bescheidenen Verhältnissen ein angemessenes Mindest­einkommen.

Ergänzungs­leistungen umfassen haupt­sächlich zwei finanzielle Beiträge:
- monatlich ausbezahlte Leistungen zur Sicherung des Existenz­minimums
- Vergütung von Krankheits- und Behinderungs­kosten (einmalige Zahlungen)

Wie viele andere Gemeinden hat auch die Gemeinde Henggart die Bearbeitung der Anträge und die Auszahlung der Leistungen der SVA Zürich übertragen.

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