Anmeldung / Zuzug

Herzlich Willkommen in Henggart!

Gemäss dem Gesetz über das Meldewesen und die Einwohnerregister des Kantons Zürich (MERG) § 3 lit. f sind Sie bei der politischen Gemeinde Ihres Wohnortes persönlich meldepflichtig. Gemäss § 10 muss die Anmeldung innert 14 Tagen nach Eintritt der Meldepflicht erfolgen.

Die Anmeldung/der Zuzug nach Henggart kann via Online-Schalter oder persönlich am Schalter der Einwohnerkontrolle Henggart erfolgen. Für die persönliche Anmeldung bringen Sie bitte Folgendes mit:

Schweizer Staatsangehörige:

  • Heimatschein
  • Ausweis (Pass oder ID)
  • Wohnungsausweis, Miet- oder Kaufvertrag
  • Krankenkassenkarte (KVG)
  • Anmeldegebühr Fr. 20.-- (pro erwachsene Person)

 

Ausländische Staatsangehörige:

  • Ausländerausweis
  • Pass oder Identitätskarte
  • Wohnungsausweis, Miet- oder Kaufvertrag
  • Krankenkassenkarte (KVG)
  • Arbeitsvertrag (nur bei Zuzug aus einem anderen Kanton oder aus dem Ausland)
  • Anmeldegebühr Fr. 20.-- (pro erwachsene Person)

(zuzüglich allfällige Ausländerausweisgebühren)


Familien:

  • zusätzlich Familienschein oder Geburtsscheine der Kinder

Wochenaufenthalter/Nebenniederlassung

  • Aufenthaltsausweis (ehem. Heimatausweis)
  • Pass oder Identitätskarte
  • Wohnungsausweis, Miet- oder Kaufvertrag, Bestätigung von Vermieter
  • Fragebogen für Wochenaufenthalter (erhältich bei Einwohnerkontrolle Henggart)
  • Jahresgebühr Fr. 100.--

Zugehörige Objekte