HundekontrolleGemäss Hundegesetz des Kantons Zürich § 21 müssen Hundehalterinnen und Hundehalter ihre Hunde, die älter als drei Monate sind, innert zehn Tagen bei der Wohnsitzgemeinde anmelden. In der selben Frist ist ausserdem folgendes zu melden:
Für die Anmeldung benötigen wir den Hundepass (Impfbüchlein) von Ihrem Hund. Ausserdem ist mit Hunden der Rassetypenliste I die praktische Hundeausbildung zu besuchen. Kurspflicht im Überblick
Die Hundesteuer in Henggart beträgt CHF 150.- pro Hund und Jahr. Dokument Amicus_Flyer.pdf (pdf, 297.3 kB)
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