Handlungsfähigkeitszeugnis

Das Handlungsfähigkeitszeugnis dient als Bestätigung, dass keine Bevormundung besteht. Gemäss ZGB § 13 besitz die Handlungsfähigkeit, wer volljährig und urteilsfähig ist. Das Handlungsfähigkeitszeugnis wird durch die Einwohnerkonrolle ausgestellt und kann online oder telefonisch bestellt werden. 

Preis

CHF 30.00

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