RAV Winterthur
Melden Sie sich noch während der Kündigungsfrist, spätestens aber am ersten Tag Ihrer Arbeitslosigkeit bei Ihrem zuständigen Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) an. Leistungen der Arbeitslosenversicherung (ALV) können Sie frühestens ab dem Datum beziehen, an dem Sie sich beim RAV angemeldet haben.
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