Gemeindeammannamt (Kreis) Andelfingen

Der Betreibungsbeamte ist im Kanton Zürich in Personalunion als Gemeindeammann bzw. als Stadtammann tätig. 

Der Gemeindeammann/Stadtammann im Kanton Zürich ist als Organ der Rechtspflege für spezielle Aufgaben insbesondere auch für die zivilrechtliche Vollstreckung vorgesehen. In der übrigen Schweiz gibt es diese Funktion in dieser Form nicht, sondern die Aufgaben sind auf verschiedene Behörden-Funktionäre aufgeteilt.

Die Bezeichnung „Gemeindeammann bzw. „Stadtammann“ (in den Städten) führt oftmals zu Verwechslungen, da in anderen Kantonen der Gemeindepräsident (Vorsteher der Exekutive) diesen Titel trägt.

Der Gemeindeammann/Stadtammann im Kanton Zürich ist u. a. für Folgendes zuständig:

Kontakt

Gemeindeammannamt (Kreis) Andelfingen
Schlossgasse 14
8450 Andelfingen
Tel. 052 305 07 71
Fax 052 305 07 73
info@betreibungsamt-andelfingen.ch

Website

Öffnungszeiten

Montag 08.00 - 11.30 Uhr
Dienstag 14.00 - 20.00 Uhr
Mittwoch 08.00 - 11.30 Uhr
Donnerstag 08.00 - 11.30 Uhr und 14.00 - 16.30 Uhr
Freitag 06.30 - 11.30 Uhr

Zugehörige Objekte

Name Verantwortlich Telefon