
Gemeinderat
Dem Gemeinderat steht der Vollzug der ihm durch die eidgenössische und kantonale Gesetzgebung oder die Behörden des Bundes, des Kantons oder des Bezirkes übertragenen Aufgaben (Details siehe Art. 17 ff. der Gemeindeordnung)
Öffnungszeiten
Personen
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
---|