
ZLV-Bedarfsbescheinigungsstelle
Seit dem 1. Januar 2025 erweitert der Kanton Zürich die Ergänzungsleistungen (EL) im Bereich Betreuung und Hilfsmittel durch die neue Zusatzleistungsverordnung (ZLV). Durch die neue Zusatzleistungsverordnung (ZLV) vom 22. Mai 2024 werden gestützt auf § 11 und § 15 die Hilfe und Betreuung zu Hause sowie die Hilfsmittel finanziell abgesichert.
In folgenden Handlungsfeldern wird eine Erweiterung der Unterstützung gewährt:
- Unterstützung bei der Haushaltsführung (§ 11e Abs. 1 lit. a)
- Psychosoziale Betreuung und Begleitung, namentlich zur Wahrung von Terminen, zum Kontakt mit der Aussenwelt und zur Prävention von sozialer Isolation und psychischen Krisen (§11e Abs. 1 lit. b)
- Entlastungsdienste (§ 11e Abs. 1 lit. c)
- Beratung sowie Leistungsklärung- und Koordination (§ 11e Abs. 1 lit. d)
- Mehrkosten für Leistungen von Mittagstischen und Mahlzeiten (§11f Abs. 1)
- Kosten für Hilfe, Pflege und Betreuung in einem Tages- oder Nachtheim, einem Tagesspital oder einem Ambulatorium (§ 11 g Abs. 1)
- Transportkosten zu Mittagstischen in Einrichtungen nach § 11 f (§ 15 Abs. 1 lit. a)
- Transportkosten zu Einrichtungen, die Hilfe und Pflege und Betreuung in einem Tages- oder Nachtheim, Tagesspital oder Ambulatorium nach §11 g anbieten (§ 15 Abs. 1 lit. b)
- Kosten für Hilfsmittel gemäss Liste
Die Gemeinden hatten den Auftrag erhalten, die Informationen, Beratung und eine individuelle Abklärung über den Hilfe- und Betreuungsbedarf sowie Hilfsmittel sicherzustellen.
Auf Empfehlung der Projektgruppe «Älter werden im Weinland» hat der Gemeinderat am 19. August 2025 beschlossen, die Aufgabe der ZLV-Bedarfsbescheinigungstelle per sofort der Spitex Flaachtal zu übertragen. Die Bedarfserhebung erfolgt mittels einheitlichem Abklärungsinstrument und führt bei gegebenem Bedarf zu einer formellen Bedarfsbescheinigung, die an die SVA weitergeleitet wird. Laut Auskunft von der SVA erhalten die Antragstellenden innert max. 20 Tagen Rückmeldung betreffend die bewilligten Leistungen.
Kontakt: Spitex Flaachtal, Flaachtalstrasse 15A, 8444 Henggart, Tel. 052 318 12 56, eMail: info@spitexflaachtal.ch, Webseite: www.spitexflaachtal.ch