Aufhebung Feuerverbot im Siedlungsgebiet in Henggart, ab 01.09.2026

1. September 2026

Aktuelle Situation

Seit Ende Juni gilt im Wald und in Waldesnähe ein von der Baudirektion des Kantons Zürich erlassenes Feuerverbot. Aufgrund der anhaltenden Trockenheit und der hohen Waldbrandgefahr hatte der Gemeinderat Henggart mit Präsidialverfügung vom 26. Juni 2026 wurde auf dem Gemeindegebiet von Henggart ein generelles Feuer- und Feuerwerksverbot erlassen.

Die vergangenen Tage haben im Gemeindegebiet mit tieferen Temperaturen und Niederschlägen zu einer Entspannung der Brandgefahr geführt. Das kommunale Feuerverbot im Siedlungsgebiet ist daher per sofort aufzuheben.

 

Aufrechterhaltung Feuerverbot in Waldesnähe

Das kantonale Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe bleibt weiterhin bestehen. Es gilt im Wald sowie in einem Sicherheitsabstand von 50 Metern ab Waldrand. Damit fallen auch die gemeindeeigenen Feuerstellen bei der Tannhütte und beim Guggenhürli unter das geltende Feuerverbot. Das Betreiben von Grillgeräten mit Holz oder Kohle ist an diesen Feuerstellen deshalb weiterhin nicht gestattet.

 

Das Feuerverbot im Siedlungsgebiet wird per 1. September 2026 aufgehoben.

Damit sind beispielsweise Gartengrills, Pizzaöfen und ähnliche Geräte im Siedlungsgebiet wieder erlaubt. Die Nutzung erfolgt jedoch eigenverantwortlich und unter Einhaltung der erforderlichen Sicherheitsvorschriften.
 

Insbesondere gilt:

• Grill- und Feuerstellen müssen kippsicher und auf einem feuerfesten Untergrund aufgestellt werden.

• Keine brennenden Raucherwaren und Streichhölzer wegwerfen

• Grillfeuer dauernd beobachten, bei Funkenflug Feuer sofort löschen

• Feuer vor dem Weggehen vollständig löschen

• Grillasche nicht unachtsam entsorgen

• Bei Wind ganz auf Feuer im Freien verzichten

 

Das Verbot gilt bis auf Widerruf. Die Lage wird laufend geprüft und die Massnahmen werden dementsprechend angepasst.

Die Bevölkerung wird zu verantwortungsbewusstem Verhalten aufgerufen und im Falle von Rauchentwicklung oder Bränden gebeten unverzüglich die Feuerwehr über die Notfallnummer 118 zu alarmieren.

 

Gemeinderat Henggart