Teilrevision Polizeiverordnung Politische Gemeinde Henggart, Inkraftsetzung
Inkraftsetzung
Die Stimmberechtigten haben an der Gemeindeversammlung vom 15. April 2026 eine Änderung von Art. 23 der Polizeiverordnung beschlossen. Diese wurde am 20. April 2026 amtlich publiziert. Die mit der erfolgten amtlichen Publikation ausgelösten Rekursfristen sind ungenutzt abgelaufen.
Gestützt auf diese Ausgangslage beschliesst der Gemeinderat:
Die von der Gemeindeversammlung mit Beschluss vom 15. April 2026 beschlossene Änderung von Art. 23 der Polizeiverordnung wird auf den 1. August 2026 in Kraft gesetzt.
Hinweise
Die Polizeiverordnung sowie die zugehörigen Unterlagen liegen während den ordentlichen Schalteröffnungszeiten in der Gemeindeverwaltung zur Einsicht auf. Gleichzeitig sind sie auf der Homepage der Gemeinde Henggart aufgeschaltet.
Rechtsmittel
Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen von Veröffentlichung an unter Stellung konkreter Anträge schriftlich und begründet beim Bezirksrat Andelfingen, Schlossgasse 14, Postfach 5, 8450 Andelfingen Rekurs erhoben werden. Wird mit dem Rekurs eine Verletzung von Bestimmungen über die politischen Rechte geltend gemacht, beträgt die Frist fünf Tage.
Gemeinderat Henggart
Zugehörige Objekte
| Name | Download | ||
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| Polizeiverordnung Gemeinde Henggart, vom 2. Mai 2012, Version 1.1, Inkraftsetzung 01.08.2026 (PDF, 486 kB) | Download | 0 | Polizeiverordnung Gemeinde Henggart, vom 2. Mai 2012, Version 1.1, Inkraftsetzung 01.08.2026 |