
Genehmigung der Aufhebung der Grundwasser-schutzzonen Quellfassungen Hebsack und Rebberg (Grundwasserrechte k 32-23), Henggart
4. Genehmigung der Aufhebung der Grundwasser-schutzzonen Quellfassungen Hebsack und Rebberg (Grundwasserrechte k 32-2/3), Henggart
Betrifft: Gemeinde Henggart
Das Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft (AWEL) hat mit Verfügung Nr. GWV 2025-0162 vom 18. Juni 2025 die vom Gemeinderat Henggart am 28. Mai 2025 beschlossene Aufhebung der Grundwasserschutzzonen um die Quellfassungen Hebsack und Rebberg genehmigt.
Angaben zur Auflage
Die Akten können vom 31. Juli 2025 bis 30. August 2025 während den ordentlichen Öffnungszeiten auf der Gemeindekanzlei Henggart, Flaachtalstrasse 15, 8444 Henggart, eingesehen werden. Zudem sind die Unterlagen während dieser Zeit auf der Homepage der Gemeinde Henggart www.henggart.ch zur Einsicht aufgeschaltet.
Rechtliche Hinweise
Gegen diese Verfügungen kann innert 30 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Baurekursgericht, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Rekurs eingereicht werden. Die in dreifacher Ausführung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Materielle und formelle Entscheide der Rekursinstanz sind kostenpflichtig; die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen.
Frist: 30 Tage
Ablauf der Frist: 30.08.2025
Kontaktstelle
Gemeinde Henggart
Flaachtalstrasse 15
8444 Henggart
Gemeinderat Henggart, 31. Juli 2025
Zugehörige Objekte
Name | |||
---|---|---|---|
Bekanntmachung 2025.07.31 (PDF, 167.23 kB) | Download | 0 | Bekanntmachung 2025.07.31 |
Genehmigung der Aufhebung der Grundwasser-schutzzonen Quellfassungen Hebsack und Rebberg (Grundwasserrechte k 32-23), Henggart, massgebende Unterlagen (PDF, 1.32 MB) | Download | 1 | Genehmigung der Aufhebung der Grundwasser-schutzzonen Quellfassungen Hebsack und Rebberg (Grundwasserrechte k 32-23), Henggart, massgebende Unterlagen |