
Vertrag über die laufende Nachführung der amtlichen Vermessung
Vertrag über die laufende Nachführung der amtlichen Vermessung, Genehmigung
Genehmigung und Inkraftsetzung
Der Gemeinderat hat an seiner Sitzung vom 13. November 2024 beschlossen:
Der Gemeinderat hat mit Beschluss Nr. 146 vom 13. November 2024 gestützt auf § 15 der kantonalen Vermessungsverordnung den Vertrag über die amtliche Vermessung mit den Nachführungsgeometern Niklaus Manser und Stefanie Meile sowie Jost Schnyder als stellvertretender Geometer, alle patentierte Ingenieur-Geometer der Ingesa AG, Andelfingen, genehmigt.
Der Nachführungsvertrag sowie der erwähnte Gemeinderatsbeschluss liegen während den ordentlichen Schalteröffnungszeiten in der Gemeindeverwaltung zur Einsicht auf. Gleichzeitig sind sie auf der Homepage der Gemeinde Henggart aufgeschaltet.
Rechtsmittel
Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs beim Bezirksrat Andelfingen, Schlossgasse 14, Postfach 217, 8450 Andelfingen, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss und die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und wenn möglich beizulegen.
Gemeinderat Henggart, 29. November 2024
Zugehörige Objekte
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GRB 2024_146_Nachführung amtliche Vermessung, Vertragserneuerung per 13.11.2024 (PDF, 168.56 kB) | Download | 0 | GRB 2024_146_Nachführung amtliche Vermessung, Vertragserneuerung per 13.11.2024 |
Vertrag über die laufende Nachführung der amtlichen Vermessung per 13.11.2024, Genehmigung (PDF, 1.13 MB) | Download | 1 | Vertrag über die laufende Nachführung der amtlichen Vermessung per 13.11.2024, Genehmigung |