Gemeindeammannamt (Kreis) Andelfingen
Der Betreibungsbeamte ist im Kanton Zürich in Personalunion als Gemeindeammann bzw. als Stadtammann tätig.
Der Gemeindeammann/Stadtammann im Kanton Zürich ist als Organ der Rechtspflege für spezielle Aufgaben insbesondere auch für die zivilrechtliche Vollstreckung vorgesehen. In der übrigen Schweiz gibt es diese Funktion in dieser Form nicht, sondern die Aufgaben sind auf verschiedene Behörden-Funktionäre aufgeteilt.
Die Bezeichnung „Gemeindeammann bzw. „Stadtammann“ (in den Städten) führt oftmals zu Verwechslungen, da in anderen Kantonen der Gemeindepräsident (Vorsteher der Exekutive) diesen Titel trägt.
Der Gemeindeammann/Stadtammann im Kanton Zürich ist u. a. für Folgendes zuständig:
- BeglaubigungenExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
- Allgemeines VerbotExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
- Amtliche BefundaufnahmenExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
- Zwangsvollstreckung und ErsatzvornahmeExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
- ZustellungenExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
- Freiwillige Versteigerungen
- Mitwirkung bei der Strafrechtspflege
- usw.
Kontakt
Gemeindeammannamt (Kreis) AndelfingenSchlossgasse 14
8450 Andelfingen
Tel. 052 305 07 71
Fax 052 305 07 73
info@betreibungsamt-andelfingen.ch
WebsiteExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Öffnungszeiten
Dienstag 14.00 - 20.00 Uhr
Mittwoch 08.00 - 11.30 Uhr
Donnerstag 08.00 - 11.30 Uhr und 14.00 - 16.30 Uhr
Freitag 06.30 - 11.30 Uhr