Publikation – Gebundene Ausgabe
Beschluss des Gemeinderates Nr. 2026/99 vom 29. Juni 2026 betreffend
Erstellen einer Ringleitung der Wasserversorgung im Sinne eines notwendigen Netzausbaues
Kreditbewilligung als gebundene Ausgabe in der Höhe von CHF 230'000.-
Ausgaben sind dann gebunden, wenn die Investition der Erfüllung der gesetzlichen Aufgabe der öffentlichen Wasserversorgung dient. Sie entspricht den Massnahmen des vom AWEL genehmigten Generellen Wasserversorgungsprojekts (GWP) vom 28. Februar 2025 und ist für die Aufrechterhaltung einer sicheren Trink-, Brauch- und Löschwasserversorgung erforderlich.
Rechtsmittel
Gestützt auf § 19 Abs. 1 lit. c i.V.m. § 21a des Verwaltungsrechtspflegegesetzes (VRG) kann gegen diesen Beschluss wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen in Stimmrechtssachen von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Bezirksrat Andelfingen, Schlossgasse 14, Postfach 5, 8450 Andelfingen, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.
Hinweise
Der Beschluss sowie die zugehörigen Unterlagen liegen während den ordentlichen Schalteröffnungszeiten in der Gemeindeverwaltung (Infrastruktur) zur Einsicht auf. Gleichzeitig sind sie auf der Homepage der Gemeinde Henggart aufgeschaltet.
Gemeinderat Henggart, 10. Juli 2026
Zugehörige Objekte
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| 2026-08-29 Gemeinderat - Beschluss 99 - Bauprojekt Entsorga, Kreditgenehmigung (PDF, 382 kB) | Download | 0 | 2026-08-29 Gemeinderat - Beschluss 99 - Bauprojekt Entsorga, Kreditgenehmigung |
| 428-045_32-TB_20260612 (PDF, 1.93 MB) | Download | 1 | 428-045_32-TB_20260612 |
| 428-045-32-01_Situation_500 (PDF, 989 kB) | Download | 2 | 428-045-32-01_Situation_500 |