Allgemeines Feuerverbot auf dem Gemeindegebiet von Henggart ab 26.06.2026, 12.00 Uhr
Aufgrund der andauernden niederschlagsarmen Periode, verbunden mit anhaltend warmen Temperaturen, hat die Gemeindebehörde die Situation bezüglich des Abbrennens von Feuerwerk und des Feuerns im Freien erneut beurteilt.
Sowohl im Wald als auch auf Getreidefeldern, in Wiesen und in Böschungen herrscht eine grosse Trockenheit. Bereits kleine Funkenwürfe können Brände entfachen. Die Prognosen von Meteo Schweiz sagen weiterhin warmes und trockenes Wetter voraus. Abgesehen von vereinzelten Gewittern, welche kaum zu einer Entspannung der aktuellen Lage führen dürften, sind keine Niederschläge angezeigt.
Aus diesen Gründen stuft die Gemeindebehörde die Gefahr eines Wald- oder Flächenbrands als erheblich ein und hat für das Gemeindegebiet von Henggart ab Freitag, 26. Juni 2026
ab 12.00 Uhr, ein Verbot für das Abbrennen von Feuer und Feuerwerkskörpern erlassen.
Dies bedeutet:
- Keine offenen Feuer im Freien (z.B. Grillplätzen)
- Kein Grillieren mit Grillgeräten, die mit Holz oder Kohle betrieben werden (erlaubt sind Elektro- oder Gasgrills)
- Kein Abbrennen von Feuerwerk auf dem gesamten Gemeindegebiet
- Keine Höhenfeuer
Das allgemeine Feuerverbot gilt bis auf Widerruf durch die Gemeindebehörden. Voraussetzung für eine Aufhebung des Verbots bilden ausgiebige und flächendeckende Niederschläge, verbunden mit einem Rückgang der Temperaturen.
Gemeinderat Henggart

Zugehörige Objekte
| Name | Download | ||
|---|---|---|---|
| Plakat Feuerverbot (PDF, 381 kB) | Download | 0 | Plakat Feuerverbot |