Publikation Beschluss Gemeinderat: Ungültigerklärung Wahlvorschlag für die Erneuerungswahl der Mitglieder der Gemeindebehörden für die Amtsdauer 2026 – 2030
Der Gemeinderat Henggart (wahlleitende Behörde) hat an seiner Sitzung vom
17. Dezember 2025 folgenden Beschluss gefasst:
Ungültigerklärung des Wahlvorschlages von Bernhard Hofer, als Mitglied für den Gemeinderat Henggart, für die Erneuerungswahlen der Gemeindebehörden für die Amtsdauer 2026 – 2030 infolge Nichterreichens der gesetzlich geforderten Anzahl Unterschriften.
Gegen diesen Beschluss kann, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Bezirksrat Andelfingen, Schlossgasse 14, Postfach 5, 8450 Andelfingen wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte innert 5 Tagen schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen.
Der Gemeinderatsbeschluss kann ab dem 19. Dezember 2025 auf der Homepage der Gemeinde Henggart unter www.henggart.ch eingesehen werden.
Zugehörige Objekte
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| 2025-12-17 Gemeinderat - Beschluss 178 - Gesamterneuerungswahlen Gemeindebehörden, Ungültigerklärung des Wahlvorschlages von Bernhard Hofer, als Mitglied für den Gemeinderat Henggart, für die Erneuerun (1) (PDF, 206.52 kB) | Download | 0 | 2025-12-17 Gemeinderat - Beschluss 178 - Gesamterneuerungswahlen Gemeindebehörden, Ungültigerklärung des Wahlvorschlages von Bernhard Hofer, als Mitglied für den Gemeinderat Henggart, für die Erneuerun (1) |