Liegenschaften-Abgaben 2026, Festsetzung Abfallgebühren 2026 (per 01.01.2026)
Der Gemeinderat hat mit Beschluss vom 17. Dezember 2025, gestützt auf Art. 24 Ziff. 3 der Gemeindeordnung vom 1. Juli 2022 (Erlass: 13. Februar 2022), folgende Gebühren per 1. Januar 2026 festgesetzt:
Kehrichtabfuhrgebühren (Grundgebühren exklusive Sack- respektive Markengebühren) für die Periode 1. Januar bis 31. Dezember 2026, neu:
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Objekt |
Grundgebühren pro Jahr (exkl. MwSt.), neu |
Grundgebühren pro Jahr (exkl. MwSt.) |
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Haushalt |
CHF 210.-- |
CHF 200.-- |
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Einzelhaushalt |
CHF 110.-- |
CHF 100.-- |
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Kleingewerbe |
CHF 85.-- |
CHF 65.-- |
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Gewerbe |
CHF 200.-- |
CHF 160.-- |
Gegen diesen Beschluss kann innen 30 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Bezirksrat Andelfingen, Schlossgasse 14, Postfach 5, 8450 Andelfingen, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die in dreifacher Ausführung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.
Die entsprechenden Unterlagen liegen während 30 Tagen, von der Publikation an gerechnet, in der Gemeindeverwaltung während den Schalteröffnungszeiten zur Einsicht auf. Ebenfalls besteht die Möglichkeit, die Unterlagen auf der Homepage der Gemeinde Henggart unter www.henggart.ch einzusehen.
Zugehörige Objekte
| Name | |||
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| 2025-12-17 Gemeinderat - Beschluss 187 - Festsetzung Abfallgebühren (PDF, 219.42 kB) | Download | 0 | 2025-12-17 Gemeinderat - Beschluss 187 - Festsetzung Abfallgebühren |
| Antwort PUE OM_Abfall Gemeinde Henggart (1) (PDF, 190.41 kB) | Download | 1 | Antwort PUE OM_Abfall Gemeinde Henggart (1) |