RAV Winterthur

Melden Sie sich noch während der Kündigungsfrist, spätestens aber am ersten Tag Ihrer Arbeitslosigkeit bei Ihrem zuständigen Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) an.

Leistungen der Arbeitslosenversicherung (ALV) können Sie frühestens ab dem Datum beziehen, an dem Sie sich beim RAV angemeldet haben.

Kontakt

RAV Winterthur
Technoparkstrasse 2
8401 Winterthur
Tel. 043 259 67 00
Fax 043 259 67 01
hotline.ravwinterthur@vd.zh.ch

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Montag bis Freitag
8.00 bis 11.30 Uhr
13.00 bis 16.30 Uhr

Mittwoch Morgen geschlossen

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