
Vogelgrippe: Aufhebung der Überwachungs- und Zwischenzone - Schutzmassnahmen bleiben bestehen
Anfang Februar 2023 sind in einer Tierhaltung fünf schwarze Schwäne an der Vogelgrippe verendet. In der Folge wurde der betroffene Betrieb zur Schutzzone erklärt und gesperrt. Um den Seuchenherd wurde eine Überwachungs- und eine Zwischenzone mit einem Radius von 3 resp. 10 Kilometern eingerichtet. In diesen Zonen galten, zum Schutz vor der Vogelgrippe, strengere Massnahmen als im Rest der Schweiz.
Die Überwachungs- und Zwischenzone werden per 9. März 2023 aufgehoben. Dadurch gelten für die betroffenen Geflügelhaltungen wieder die Schutz-Massnahmen des Kontrollgebiets. Die Details sind in der Allgemeinverfügung nachzulesen.
Der Seuchenbetrieb selber unterliegt noch weiterhin Restriktionen und bleibt gesperrt, da die Sanierung infolge der örtlichen Umstände noch nicht in allen Teilen beendet werden konnte. Alle registrierten Geflügelhalterinnen und -halter wurden vom Veterinäramt bereits per E-Mail oder Schreiben direkt über die Aufhebung informiert.
Aktuelle Vorgaben für die Geflügelhaltung in Henggart:
In Henggart gelten aktuell die Schutzmassnahmen des Kontrollgebiets, die nachstehend nochmals zusammengefasst sind.
Schutzmassnahmen im Kontrollgebiet:
Um Hausgeflügel wirksam vor der Vogelgrippe zu schützen, muss der Kontakt mit Wildvögeln unterbunden werden. Bund und Kantone haben hierfür drei Varianten ausgearbeitet, von denen eine umgesetzt werden muss:
- Der Auslauf des Hausgeflügels wird auf den geschlossenen Aussenklimabereich (Wintergarten) beschränkt.
- Die Futter- und Tränkestellen im Aussenbereich sind nicht zugänglich für Wildvögel; die Auslaufflächen und Wasserbecken sind durch Zäune oder Netze mit einer Maschenweite von höchstens 4 cm gegen den Zuflug von Wildvögeln gesichert. In der Regel heisst dies, dass die Tiere ausschliesslich im Stall oder im Wintergarten gefüttert und getränkt werden.
- Das Hausgeflügel wird in einem geschlossenen Stall gehalten.
Weiter müssen Hühnervögel von Wasser- und Laufvögeln getrennt gehalten werden. Ebenfalls müssen Hygienemassnahmen umgesetzt werden. Zudem sollen die Geflügelhaltenden, insbesondere dort wo es zu Unruhe in der Herde kommt, den Tieren zusätzliche Beschäftigungsmöglichkeiten als Kompensation zur räumlichen Restriktion anbieten.
Aufgrund des anhaltenden Wildvogelzuges und der aktuellen epidemiologischen Lage haben Bund und Kantone entschieden, die Massnahmen zum Schutz vor der Vogelgrippe im Kontrollgebiet bis mindestens 30. April 2023 zu verlängern.
Die aktuellen Informationen finden Sie wie immer auf der Website zh.ch/vogelgrippe des Veterinäramtes.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung.