Wahlanordnung für die Erneuerungswahlen Gemeindebehörden für die Amtsdauer 2026 - 2030
Als wahlleitende Behörde hat der Gemeinderat den ersten Wahlgang für die Erneuerungswahlen der Gemeindebehörden für die Amtsdauer 2026-2030 auf den 8. März 2026 festgesetzt. Die Erneuerungswahlen der an der Urne zu wählenden Behörden der politischen Gemeinde sowie der Kirchenpflege werden nach Art. 7 Gemeindeordnung Henggart (GO) mit leeren Wahlzetteln sowie unter Beilage eines Beiblatts durchgeführt. Ein Vorverfahren ist nach §§ 48 ff. des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) für alle Gremien durchzuführen. Die an der Urne gewählten Behörden treten ihr Amt grundsätzlich am 1. Juli 2026 an.
- Gemäss Art. 6 GO Henggart sowie Art. 6 Kirchgemeindeordnung der Evangelisch-reformierten Kirchgemeinde Henggart sind folgende Behörden auf die gesetzliche Amtsdauer von vier Jahren zu wählen:
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- 4 Mitglieder des Gemeinderats inkl. deren/dessen Präsidentin/Präsident
(Die Schulpräsidentin bzw. der Schulpräsident als 5. Mitglied wird im Rahmen der Wahl der Mitglieder der Primarschulpflege gewählt) - 5 Mitglieder der Primarschulpflege inkl. deren/dessen Präsidentin/Präsident
- 4 Mitglieder der Fürsorgebehörde
- 5 Mitglieder der Rechnungsprüfungskommission inkl. deren/dessen Präsidentin/Präsident
- 5 Mitglieder der Evangelisch-reformierten Kirchenpflege inkl. deren/dessen
Präsidentin/Präsident
- 4 Mitglieder des Gemeinderats inkl. deren/dessen Präsidentin/Präsident
- Ein allfälliger zweiter Wahlgang findet am Sonntag, 14. Juni 2026 statt.
- Die Erneuerungswahlen werden mit leeren Wahlzetteln durchgeführt. Den Wahlunterlagen wird ein Beiblatt beigelegt.
- Für die Wahl findet ein Vorverfahren statt (SS 48 ff. GPR). Wahlvorschläge müssen bis spätestens am 5. November 2025, 16.00 Uhr beim Gemeinderat (wahlleitende Behörde), Flaachtalstrasse 15, 8444 Henggart eingereicht werden. Zur Wahrung dieser Frist müssen die Wahlvorschläge bis zu diesem Zeitpunkt bei der wahlleitenden Behörde eingetroffen sein (vgl. § 7a Abs. 2 VPR).
- Wahlvorschläge für den ersten Wahlgang gelten auch für den zweiten Wahlgang. Bis am
18. März 2026, 16.00 Uhr, können beim Gemeinderat Henggart, Flaachtalstrasse 15,
8444 Henggart, Wahlvorschläge zurückgezogen oder neue Wahlvorschläge eingereicht werden.
- Wählbar in
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- den Gemeinderat (inkl. Präsidium der Primarschulgemeinde), die Fürsorgebehörde und die Rechnungsprüfungskommission, ist jede stimmberechtigte Person, die ihren politischen Wohnsitz in der Gemeinde Henggart hat (§ 23 GPR und Art. 4 GO).
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- die Primarschulpflege, ist jede stimmberechtigte Person, die ihren politischen Wohnsitz im Kanton Zürich hat (§ 23 GPR und Art. 4 GO).
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- die Evangelisch-reformierte Kirchenpflege ist jede stimmberechtigte Person, welche Mitglied der Landeskirche ist, jedoch über keinen politischen Wohnsitz in der Kirchgemeinde verfügen muss (§ 23 GPR und Art. 5 der Kirchgemeindeordnung).
- Die vorgeschlagene Person ist mit Namen, Vornamen, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf,
Adresse, dem Zusatz «bisher», wenn die vorgeschlagene Person das Amt bereits innehat, sowie der Parteizugehörigkeit (z.B. Partei, pol. Gruppierung, parteilos) zu bezeichnen. Zudem kann der Name angegeben werden, unter dem die Person politisch oder im Alltag bekannt ist (Rufname).
- Jeder Wahlvorschlag muss von mindestens 15 Stimmberechtigten der Gemeinde unter Angabe von Namen, Vornamen, Geburtsdatum und Adresse eigenhändig unterzeichnet sein. Diese können ihre Unterschrift nicht zurückziehen. Jede Person kann nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Der Wahlvorschlag kann mit einer Kurzbezeichnung versehen werden.
- Die Wahlvorschläge werden nach Ablauf der oben aufgeführten Frist im amtlichen Publikationsorgan veröffentlicht. Innert einer zweiten Frist von 7 Tagen, vom 20. November 2025 bis 27. November 2025, 11.00 Uhr, können die Wahlvorschläge geändert oder zurückgezogen werden, oder es können neue Wahlvorschläge eingereicht werden.
- Formulare für die Wahlvorschläge sind bei der Gemeinderatskanzlei, Flaachtalstrasse 15, 8444 Henggart, oder auf der Gemeindehomepage www.henggart.ch erhältlich.
- Gegen diesen Beschluss kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirksrat Andelfingen, Schlossgasse 14, Postfach 281, 8450 Andelfingen erhoben werden (§ 19 Abs. 1 lit. c Verwaltungsrechtspflegegesetz [LS 175.2]). Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.
Zugehörige Objekte
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| Erneuerungswahlen Gemeindebehörden 2026, Wahlvorschlag Gemeinderat Henggart (PDF, 168.98 kB) | Download | 0 | Erneuerungswahlen Gemeindebehörden 2026, Wahlvorschlag Gemeinderat Henggart |
| Erneuerungswahlen Gemeindebehörden 2026, Wahlvorschlag Primarschulpflege Henggart (PDF, 170.02 kB) | Download | 1 | Erneuerungswahlen Gemeindebehörden 2026, Wahlvorschlag Primarschulpflege Henggart |
| Erneuerungswahlen Gemeindebehörden 2026, Wahlvorschlag Fürsorgebehörde Henggart (PDF, 166.51 kB) | Download | 2 | Erneuerungswahlen Gemeindebehörden 2026, Wahlvorschlag Fürsorgebehörde Henggart |
| Erneuerungswahlen Gemeindebehörden 2026, Wahlvorschlag Rechnungsprüfungskommission Henggart (PDF, 170.05 kB) | Download | 3 | Erneuerungswahlen Gemeindebehörden 2026, Wahlvorschlag Rechnungsprüfungskommission Henggart |
| Erneuerungswahlen Gemeindebehörden 2026, Wahlvorschlag Evangelisch-reformierte Kirchgemeinde Henggart (PDF, 170.52 kB) | Download | 4 | Erneuerungswahlen Gemeindebehörden 2026, Wahlvorschlag Evangelisch-reformierte Kirchgemeinde Henggart |