Abmeldung / Wegzug
Gemäss dem Gesetz über das Meldewesen und die Einwohnerregister des Kantons Zürich (MERG) § 3 lit. f sind Sie bei der politischen Gemeinde Ihres Wohnortes persönlich meldepflichtig. Gemäss § 10 muss die Abmeldung innert 14 Tagen nach Eintritt der Meldepflicht erfolgen. Die Abmeldung kann online oder persönlich am Schalter der Einwohnerkontrolle Henggart erfolgen. Für die persönliche Abmeldung bringen Sie bitte Folgendes mit:
Schweizer Staatsangehörige:
- Ausweis (Pass oder ID)
- Schriftenempfangsschein
- Neue Wohnadresse
Ausländische Staatsangehörige:
- Ausländerausweis
- Neue Wohnadresse
Wegzug ins Ausland
Für die Abmeldung ins Ausland bitten wir Sie, sich persönlich bei uns zu melden.
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
---|---|---|
Einwohnerkontrolle | 052 305 17 18 | einwohnerkontrolle@henggart.ch |