Geburt eines Kindes

Die Geburt ist innert 3 Tagen durch die Hebamme mittels Geburtsanmeldung beim Zivilstandsamt zu melden. Falls das Kind in einem Spital oder Geburtshaus zur Welt kommt, zeigt die Klinikverwaltung die Geburt dem Zivilstandsamt des Geburtsortes an. Über die einzureichenden Dokumente gibt das Spital oder Geburtshaus und das zuständige Zivilstandsamt Auskunft.

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