Quellensteuer

Die Quellensteuer ist eine Steuer, welche nicht vom Steuerpflichtigen selbst entrichtet wird, sondern direkt vom Arbeitgeber, vom Veranstalter, vom Versicherer etc.

Die Quellensteuer wird vor der Auszahlung des geschuldeten Betrages (für z.B. Lohn, Rente, Darbietung etc.) in Abzug gebracht und dem Gemeinwesen abgeliefert. Die Quellensteuer tritt an Stelle der Selbstdeklaration mittels einer Steuererklärung. Auf der Homepage des Kantonalen Steueramtes Zürich finden Sie alle wichtigen Formulare bzw. Tarife sowie Gesetzesgrundlagen zur zürcherischen Quellensteuer.

Grundsätzlich sind folgende Quellensteuerarten zu unterscheiden:

• für Arbeitnehmende/Arbeitgebende (Quellensteuer-Verordnung I - QVO I)
• für Personen mit Wohnsitz im Ausland (Quellensteuer-Verordnung II -QVO II)
• Vereinfachte Abrechnungsverfahren (BGSA)

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