Steuererklärung und-formulare

Gerne erteilen wir Ihnen Auskunft über sämtliche Belange rund um die Staats- und Gemeindesteuern sowie die Grundstückgewinnsteuern.


Frist zur Abgabe der Steuererklärung
Die Steuererklärung ist jeweils bis am 31. März einzureichen. Sollten Sie aus irgendwelchen Gründen die Steuererklärung mit den erforderlichen Unterlagen nicht innert Frist einreichen können, so stellen Sie vor Ablauf dieses Termins beim Steueramt ein begründetes Gesuch um Fristerstreckung.

Steuererklärung - zusätzliche Formulare
Wenn Sie beim Ausfüllen Ihrer Steuererklärung zusätzliche Formulare benötigen, können Sie diese entweder beim Steueramt beziehen oder direkt über den Link zum Kantonalen Steueramt Zürich herunterladen.

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