Individuelle Prämienverbilligung IPV

Prämienverbilligung Krankenkassen (IPV)

Die individuelle Prämien­verbilligung ist ein finanzieller Beitrag an die Prämie für die obligatorische Kranken­versicherung. Damit werden Personen und Haushalte in wirtschaftlich bescheidenen Verhältnissen entlastet. Massgebend sind das Einkommen, das Vermögen, der Zivilstand und die Anzahl Kinder. Wer Prämien­verbilligung erhält, ist kantonal geregelt.

Der Online-Rechner für den Kanton Zürich gibt Auskunft, wer Anspruch auf Prämienverbilligung hat.

Für Fragen steht Ihnen die die Sozialversicherungsanstalt des Kantons Zürich (SVA) gerne unter 044 448 53 75 zur Verfügung. Sie finden auch viele Informationen auf der Homepage der SVA, wo Sie auch diverse Merkblätter herunterladen können.

Zugehörige Objekte