Bestattungen

Der Todesfall ist so rasch als möglich, spätestens aber innerhalb von zwei Tagen nach Eintritt des Todes, durch die nächsten Angehörigen oder eine Vertrauensperson persönlich beim Bestattungsamt am Wohnort der/des Verstorbenen anzumelden (T 052 305 17 17). Bei einem Todesfall erreichen Sie uns auch ausserhalb der Öffnungszeiten über die folgende Notfallnummer: 052 305 17 15

Zum Termin beim Bestattungsamt ist die ärztliche Todesbescheinigung und/oder das Formular Todesanzeige sowie Ausweispapiere der anzeigeberechtigten Person mitzubringen.

Das Zivilstandsamt, welches den Todesfall beurkundet, benötigt von ausländischen Staatsangehörigen allenfalls noch zusätzliche Dokumente u.a. aus dem Ausland.

Zugehörige Objekte

Name Vorname FunktionAmtsantrittKontakt
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Nummer Name Inkrafttreten
840.1 Friedhof- und Bestattungsverordnung 1. Januar 2022