AdressauskünfteTelefonische Adressauskünfte werden keine erteilt. Einzelpersonen können schriftlich, unter Beilage von Fr. 10.--, bei der Einwohnerkontrolle folgende Daten einer Person verlangen:
Wird ein berechtigtes Interesse glaubhaft gemacht, können zu einer erhöhten Gebühr zusätzliche Daten bekanntgegeben werden.
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