Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB)

Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) Winterthur-Andelfingen ist eine unabhängige, gerichtsähnliche Behörde. Sie hat die gesetzliche Aufgabe, den Schutz von Personen sicherzustellen, wenn diese nicht selber dazu in der Lage sind. Zum Beispiel, wenn sie noch minderjährig, geistig behindert, psychisch beeinträchtigt oder schwer suchtkrank sind.

Erhält die KESB eine Meldung über eine Gefährdungssituation, dann klärt sie ab, wie geholfen werden kann. Eine so genannte Meldung können die betroffene Person selbst, Angehörige, Nachbarn, Polizei oder andere Personen machen. Die Abklärung erfolgt in einem Verfahren und endet in einem Entscheid, gegen den Beschwerde erhoben werden kann. Die Verfahren sind in der Regel kostenpflichtig.

Nötigenfalls ordnet die KESB eine Beistandschaft an und beauftragt eine Beiständin oder einen Beistand mit der Führung des Mandats. Die Mandate werden durch berufliche oder private Beistandspersonen geführt. Die beruflichen Beiständinnen und Beistände gehören einer von der KESB unabhängigen Berufsbeistandschaft an. Unsere KESB ist für die Bezirke Winterthur und Andelfingen zuständig.

Kontakt

Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB)
Bahnhofplatz 17
8403 Winterthur
Tel. 052 267 56 42
Fax 052 267 65 76
kesb@win.ch

Website

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag von 09:00 bis 11:30 Uhr und von 13:30 bis 16:00 Uhr

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