Wahlen
Informationen
- Datum
- 24. März 2019
- Lokalität
- Gemeindeverwaltung, Flaachtalstrasse 15, Schalter Einwohnerkontrolle
- Beschreibung
Die vorzeitige Stimmabgabe an der Urne in der Gemeindeverwaltung, Flaachtalstrasse 15, kann ab Montag vor dem Abstimmungstag während den Schalteröffnungszeiten persönlich oder durch einen Stellvertreter erfolgen.
Eine stimmberechtigte Person kann höchstens zwei weitere Personen an der Urne vertreten. Sämtliche stimmenden Personen müssen ihren Stimmrechtsausweis unterschreiben.
Bei der brieflichen Stimmabgabe (z.B. Einwurf in den Briefkasten der Gemeinde an der Flaachtalstr.15) legt die stimmberechtigte Person folgende Unterlagen in das Antwortkuvert:
- Unterschriebener Stimmrechtsausweis, ansonsten ist die Stimmabgabe ungültig. - zugeklebtes Stimmzettelkuvert mit den ausgefüllten Stimmzetteln. Die Stimmzettel sind eigenhändig und handschriftlich auszufüllen.