Wahlen

Informationen

Datum
24. März 2019
Lokalität
Gemeindeverwaltung, Flaachtalstrasse 15, Schalter Einwohnerkontrolle
Beschreibung

Die vorzeitige Stimmabgabe an der Urne in der Gemeindeverwaltung, Flaachtalstrasse 15, kann ab Montag vor dem Abstimmungstag während den Schalteröffnungszeiten persönlich oder durch einen Stell­vertreter erfolgen.

Eine stimmberech­tigte Person kann höchstens zwei weitere Personen an der Urne vertreten. Sämtliche stimmenden Per­sonen müssen ihren Stimmrechtsausweis unterschreiben.

 

Bei der brieflichen Stimmabgabe (z.B. Einwurf in den Briefkasten der Gemeinde an der Flaachtal­str.15) legt die stimmbe­rechtigte Person folgende Unterlagen in das Antwort­kuvert:

- Unterschriebener Stimmrechtsausweis, ansonsten ist die Stimmabgabe ungültig. - zugeklebtes Stimmzettelkuvert mit den ausgefüllten Stimmzetteln. Die Stimmzettel sind eigenhändig und handschriftlich auszufüllen.