Genehmigung revidierte Grundwasserschutzzonen Quellfassungen Berg und RieseliBetrifft: 8444 Henggart, 8413 Neftenbach Publikation: 15.01.2021
Gestützt auf Art. 20 des Bundesgesetzes über den Schutz der Gewässer und § 35 des Einführungsgesetzes zum Gewässerschutzgesetz hat das Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft mit Verfügung vom 3. Juli 2020 die mit Beschlüssen der Gemeinderäte Henggart und Neftenbach vom 12. November 2019 und 16. März 2020 festgesetzten, überarbeiteten Grundwasserschutzzonen um die Quellfassungen Berg, Rieseli und Bergholz und das entsprechende Reglement genehmigt.
Beschluss-/Verfügungsnummer: 159
Beschluss-/Verfügungsdatum: 03.07.2020
Gerichtliche Entscheidinstanz Regierungsrat des Kantons Zürich
Rechtliche Hinweise
Die Akten können vom 15. Januar 2021 bis 14. Februar 2021 nach telefonischer Voranmeldung auf der Gemeinderatskanzlei (Schalter Einwohnerkontrolle), Flaachtalstrasse 15, 8444 Henggart, und auf der Gemeinderatskanzlei Neftenbach, Schulstrasse 7, 8413 Neftenbach, während den ordentlichen Schalteröffnungszeiten eingesehen werden.
Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Baurekursgericht, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Rekurs eingereicht werden. Die in dreifacher Ausführung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Materielle und formelle Entscheide der Rekursinstanz sind kostenpflichtig; die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen.
Frist: 30 Tage
Kontaktstelle Gemeinde Henggart Datum der Neuigkeit 15. Jan. 2021
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